Heiraten in der Lutherstadt Wittenberg
Ein ganz besonderer Tag im Leben eines jeden Paares ist ohne Zweifel der Tag der Hochzeit. Denn mit dem kleinen Wörtchen „Ja“ beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt. Neben einigen rechtlichen Dingen ändert sich auch der Personenstand. Aus „ledig“, „geschieden“ oder „verwitwet“ wird „verheiratet“.
Eheschließungen werden Montag, Mittwoch und Freitag zu den Dienstzeiten des Standesbeamten vorgenommen. Für Eheschließungen am Samstag (in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr; Zusatzgebühr in Höhe von 100 Euro) bitten wir um rechtzeitige Terminabsprache.
Vor dem feierlichen „Ja-Wort“ sind allerdings ein paar Formalitäten zu erledigen. Die beabsichtigte Eheschließung ist von beiden Partnern oder einem Partner mit Vollmacht bei dem Standesamt anzumelden, das für seinen Hauptwohnsitz zuständig ist. Innerhalb einer Frist von einem halben Jahr - sie beginnt mit dem Tag der Anmeldung - kann dann die Eheschließung in einem Standesamt der eigenen Wahl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Den gewünschten Termin sollte sich das Paar im Vorfeld im Wunschstandesamt reservieren lassen.
Formular: Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Im laufenden Jahr ab Anfang Oktober, in der Regel ab dem erstem Montag des Monats, können Sie Ihren Wunschtermin für das Folgejahr reservieren lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes bei der Anmeldung zur Eheschließung und bei der Eheschließung)
- aktuelle Meldeauskunft mit Angabe des Familienstandes, wenn Sie die Ehe nicht in der Lutherstadt Wittenberg schließen wollen
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.)
- ggf. Vollmacht des Partners, falls nur ein Verlobter die Anmeldung der Eheschließung vornimmt.
- ggf. Einbürgerungsurkunde (wenn einer der Verlobten nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat, ist die Einbürgerungsurkunde im Original vorzulegen)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder (Urkunden sind beim Geburtenstandesamt der Kinder erhältlich)
- beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennungen, bzw. Sorgeerklärung für gemeinsame Kinder
Wer schon einmal verheiratet war, muss zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Eheurkunde der letzten Ehe, (ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe) und das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen. Liegt die Eheurkunde oder der Auszug aus dem Eheregister nicht mehr vor, muss diese neu vom zuständigen Standesamt angefordert werde. Bei Auflösung der Vorehe durch Tod eines Ehegatten, ist zusätzlich zu der Eheurkunde die Sterbeurkunde vorzulegen.
Am besten, es werden alle vorhandenen Dokumente mitgebracht, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, bedarf es hier einer umfangreichen persönlichen Beratung im Standesamt. Hierzu lassen Sie dem Standesamt bitte eine E-Mail zukommen. Das Standesamt nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf.
Das Trauzimmer des Alten Rathauses ist geschmackvoll eingerichtet und bietet Ihnen die entsprechende Atmosphäre für den schönsten Tag Ihres Lebens. Es stehen Ihnen 30 Plätze für Ihre Gäste zur Verfügung.
Trauzeugen sind kein „Muss“, können aber gerne sein, wenn Sie es wünschen. Eine ganz besondere Eheschließung können Sie im Rahmen unseres Stadtfestes "Luthers Hochzeit" erleben. Haben Sie Interesse? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Alle anderen Anfragen bezüglich Ihrer Eheschließung können wir bei der Anmeldung im Standesamt in einem persönlichen Gespräch klären.
Wir freuen uns auf Sie und Ihre Gäste.